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Tarifordnung
Die Musikschule Herford hat eine differenzierte Tarifordnung. Der Grundbetrag wird quartalsweise erhoben, die Unterrichtsstunden (fachspezifischer Betrag) werden monatlich rückwirkend in der Anzahl berechnet, wie sie die Schule zur Verfügung stellt.
In Schulferien, an Feiertagen, an beweglichen Ferientagen und bei durch die Musikschule ersatzlos abgesagten Unterrichten erfolgt keine Berechnung.
Die Tarifordnung ermöglicht verschiedene Formen der Ermäßigung (siehe Tarif §4 Abs. 8,9,10).
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In Schulferien, an Feiertagen, an beweglichen Ferientagen und bei durch die Musikschule ersatzlos abgesagten Unterrichten erfolgt keine Berechnung.
Die Tarifordnung ermöglicht verschiedene Formen der Ermäßigung (siehe Tarif §4 Abs. 8,9,10).
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