Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.

Musikschule Herford

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten und Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung wurde am 07.07.2026 erstellt und gilt für: https:/musikschule.herford.de

PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Bildergalerien

Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Website verwendet das Tool Eye-Able® Assist von der Web Inclusion GmbH, um die Zugänglichkeit der Inhalte zu verbessern. Eye-Able® Assist ermöglicht es den Nutzern, die Website an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen. Zu den Funktionen gehören: • Anpassung der Schriftgrößen • Farb- und Kontrasteinstellungen • Tastaturnavigation und Vorlesefunktion • Nachtmodus und Blaulichtfilter • Zusätzliche Werkzeuge wie das Vergrößern des Mauszeigers oder das Ausblenden von Bildern Das Menü von Eye-Able® Assist kann über das Symbol oder die Tastenkombination „ALT + 1“ aufgerufen werden.

Wenn Sie einen Fehler oder eine Barriere melden möchten, nutzen Sie bitte dieses Formular

https://formcycle.owl-it.de/frontend-server/form/alias/9/form_692_29/